Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Catering- und Bewirtungsleistungen zwischen Gesellich Events, Inhaber Michael Bauer, Am Anger 8, 35510 Butzbach (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Eine Anfrage des Kunden (per Formular, E-Mail oder Telefon) ist unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch ein schriftliches Angebot des Anbieters und dessen Bestätigung durch den Kunden (Auftragsbestätigung in Textform, z. B. per E-Mail) zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang (Speisen, Getränke, Personal, Aufbau, Dauer) ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Der Anbieter bietet u. a. Flammkuchen aus dem Steinbackofen, selbst geschabte Käsespätzle, Kaiserschmarrn sowie ausgewählte Bio-Weine an. Geringfügige Abweichungen bei Zutaten oder Sorten bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sind einzelne Bestandteile des vereinbarten Sortiments, etwa aufgrund saisonaler Schwankungen oder kurzfristiger Nichtverfügbarkeit, vorübergehend nicht lieferbar, ist der Anbieter berechtigt, sie durch mindestens gleichwertige Speisen oder Getränke zu ersetzen, die dem vereinbarten Qualitätsniveau entsprechen. Gewünschte Änderungen des Leistungsumfangs teilt der Kunde spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung in Textform mit. Der Anbieter ist berechtigt, zur Durchführung geeignete Subunternehmer einzusetzen. Nicht vom Leistungsumfang umfasst ist die Bereitstellung von Strom und Wasser am Veranstaltungsort; hierfür gilt § 5.
§ 4 Preise & Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 70 % der Auftragssumme zu leisten; diese ist spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Der verbleibende Restbetrag wird nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
Die Anfahrt rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand ab, es gilt kein Pauschalsatz. Die Anfahrtskosten richten sich nach Entfernung und Fahrzeit zum Veranstaltungsort und werden im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen. Wir sind im Raum Wetterau, Hochtaunus, Mittelhessen und Frankfurt/Rhein-Main (Umkreis von rund 100 km um Butzbach) sowie auf Anfrage darüber hinaus für Sie unterwegs.
§ 5 Mitwirkungspflichten, Strom & Wasser
Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine geeignete, befahrbare und ebene Standfläche für den Citroën HY zur Verfügung steht. Erforderliche behördliche Genehmigungen für den Veranstaltungsort obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Versorgung mit Strom und Wasser gehört nicht zum Leistungsumfang des Anbieters. Der Kunde stellt auf seine Kosten die erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen einschließlich Abwasser) bis zum jeweiligen Anschlusspunkt, also bis zum Stromverteiler bzw. zur Wasserzapfstelle, bereit. Der Anbieter übernimmt lediglich die Feinverteilung von diesen Anschlusspunkten bis zu seinen Endgeräten. Die Verbrauchskosten für den im Rahmen der Veranstaltung anfallenden Strom- und Wasserverbrauch trägt der Kunde.
§ 6 Stornierung, Kündigung & Ausfallentschädigung
Der Kunde kann den Vertrag vor der Veranstaltung in Textform stornieren oder kündigen. Storniert oder kündigt der Kunde den erteilten Auftrag oder nimmt er die Leistung ohne Absage nicht in Anspruch (Nichterscheinen), so ist als pauschalierte Ausfallentschädigung, bezogen auf die Auftragssumme, folgender Betrag zu zahlen: bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei; ab 2 Wochen bis 3 Tage vor der Veranstaltung 30 %; bei weniger als 3 Tagen vor der Veranstaltung 50 %.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Stornierung oder Kündigung in Textform beim Anbieter. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote) treffen die Parteien eine einvernehmliche Regelung zur Verschiebung.
§ 7 Aufwendungs- & Schadensersatz
Fällt die Veranstaltung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen aus, wird sie storniert oder verringert sich die vereinbarte Teilnehmerzahl, so kann der Anbieter Ersatz der ihm bereits entstandenen Aufwendungen verlangen, insbesondere für eingekaufte Waren, bereitgestelltes Personal, Anfahrt sowie Vorbereitung und Planung.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung, kann der Anbieter zusätzlich den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. für Transport und Lagerung) ersetzt verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Regelungen zu § 6 (Stornierung, Kündigung & Ausfallentschädigung) bleiben unberührt; eine doppelte Geltendmachung desselben Betrags findet nicht statt.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde haftet für alle Schäden an überlassenen Gegenständen, an bereitgestellter Ausstattung und Räumlichkeiten sowie am Equipment des Anbieters, die durch ihn selbst, seine Gäste, seine Mitarbeiter oder sonstige von ihm hinzugezogene Dritte verursacht werden.
§ 9 Allergene & Lebensmittel
Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen werden auf Anfrage bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig über bekannte Lebensmittelunverträglichkeiten der Gäste zu informieren, soweit dies für die Leistung relevant ist.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen werden vergütet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist Butzbach.
Stand: Juli 2026